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Ist das Glücksspiel und der EuGH ein endloses, geheimes Spiel?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit mehreren Verfahren zur Frage (unter welchen Voraussetzungen Spielverluste bei Online-Sportwetten), Online-Poker oder Online-Casinos von Verbrauchern zurückgefordert werden können. „Nach der Vorlage aus Malta an den EuGH hatten der Bundesgerichtshof und auch viele vorgelagerte Gerichte ihre Verfahren ausgesetzt – dieser Aussetzungsgrund ist mit der EuGH-Entscheidung jetzt weggefallen” — so Liebl. „Diese Verfahren werden in Deutschland seit über fünf Jahren geführt (als erstes Gericht hatte das Landgericht Gießen zugunsten des Spielers entschieden”), sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von CLLB aus München gegenüber LTO. Die Spielerklagen seien darüber hinaus nach EU-Recht nicht rechtsmissbräuchlich. Oder dass sich der ein oder andere Anbieter – sei es durch Liquidation (Umstrukturierung oder andere juristische Kunstgriffe – aus der Verantwortung stiehlt), bevor der EuGH überhaupt entschieden hat.

Was hat der EuGH entschieden?

Vom EuGH soll geklärt werden (ob die Bill 55 gegen das Unionsrecht verstößt und daher zurückgezogen werden muss), so das Handelsgericht Wien. Ob ein Spieler seine Gelder von Tipico zurückfordern kann, da der Anbieter ohne Lizenz operierte, darüber muss der EuGH entscheiden. Zudem stellt sich die Frage (ob dies auch möglich ist), obwohl Tipico eine Lizenz beantragt hatte und diese hätte erhalten sollen, weil das Verfahren in Deutschland unionsrechtswidrig war. Mit der Einreichung der Klage wird die Verjährung gestoppt. Daher sollten Betroffene nicht darauf warten (dass die Urteile des EuGH ergehen), sondern schnell handeln, um ihre Ansprüche zu sichern und nicht zu verlieren. Am 1. Juli 2024 , Aktenzeichen I ZR 90/23, fragte der Bundesgerichtshof den EuGH zu zwei Fragen an, die sich darauf beziehen, ob und unter welchen Bedingungen verlorenes Geld bei Online-Sportwetten zurückgefordert werden kann.

Ausgesetzte Verfahren

Im Verfahren vor https://alvynncasino.at/ dem EuGH gibt es im Gegensatz zum deutschen Zivilprozess keine festen Fristen. Damit das nationale Gericht den Fall im Einklang mit dem Unionsrecht entscheiden kann — wird die Rechtsfrage vom EuGH verbindlich beantwortet. Ansprüche sollten auch dann nicht aufgeschoben werden — da sie verjähren oder nicht mehr durchsetzbar werden können.

  • „Nach der Vorlage aus Malta an den EuGH hatten der Bundesgerichtshof und auch viele vorgelagerte Gerichte ihre Verfahren ausgesetzt – dieser Aussetzungsgrund ist mit der EuGH-Entscheidung jetzt weggefallen”, so Liebl.
  • Juli 2024 (Aktenzeichen I ZR 90/23) legte der Bundesgerichtshof dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die sich um die Möglichkeit drehen, bei Online-Sportwetten verlorenes Geld zurückfordern zu können.
  • Für die betroffenen Personen wird die Rückforderung von Einsätzen bei Glücksspielen erheblich sicherer, da nun das Recht des Wohnsitzstaates grundsätzlich zur Anwendung kommt.
  • Daraus folge eine deliktische Haftung der Geschäftsführer (§§ 1301 (1311 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB))), also eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.

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Damit hat der EuGH auch die zweite Vorlagefrage beantwortet. Im konkreten Fall war das Österreich, entsprechend sei österreichisches Recht anzuwenden. Danach ist grundsätzlich das Recht des Staates maßgeblich — in dem der Schaden eintritt. Daraus folge eine deliktische Haftung der Geschäftsführer (§§ 1301 (1311 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB))), also eine Haftung wegen unerlaubter Handlung. Fehlt sie, gelten die Spielverträge nach österreichischem Recht als nichtig – also so, als hätte es sie nie gegeben.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich zurzeit mit mehreren Verfahren, die die Rückforderung von Spielverlusten bei Online-Sportwetten, Online-Poker oder Online-Casinos betreffen.
  • Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.
  • Das deutsche Online-Casino-Verbot war rechtmäßig (betroffene Verträge waren nichtig), und Spieler handeln nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie ihre Verluste zurückfordern.
  • Verluste bei nach wie vor nicht lizenzierten Anbietern sind dagegen weiterhin grundsätzlich rückholbar.

Das Verbot von Online-Casinos in Deutschland war rechtmäßig (die betreffenden Verträge sind nichtig und Spieler handeln nicht rechtsmissbräuchlich), wenn sie ihre Verluste zurückfordern.

Verluste bei Anbietern (die weiterhin keine Lizenz haben), können jedoch nach wie vor grundsätzlich zurückgefordert werden.

Dabei muss sich der EuGH mit diversen Vorlagefragen beschäftigen, die ihm ein maltesisches Gericht vorgelegt hat. Solche Verfahren betreffen meist keine technischen Randfragen, sondern Grundsatzthemen mit erheblicher Tragweite – wie etwa die Reichweite der Dienstleistungsfreiheit, die Grenzen nationaler Glücksspielregulierung oder die Pflicht zur Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Dies hat nach Meinung zahlreicher Oberlandesgerichte zur Folge, dass die einzelnen Glücksspielverträge nichtig sind und der Spieler daher grundsätzlich Verluste vom Online-Casinoanbieter erstattet verlangen kann.

Entscheidend kann sein — ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser aussieht…. Genau daran ist nun eine verbandsklageweise erhobene Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Damit bleibt das Wohnsitzrecht der geschädigten Personen für die Klage entscheidend. Da finanzielle Verluste im Wohnsitzland der Spielenden entstehen (ist dessen nationales Recht anzuwenden – besonders), wenn keine nationale Lizenz vorliegt. Dieses Urteil klärt die entscheidende Frage, welches nationale Recht bei einer Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführung eines ausländischen Anbieters anzuwenden ist.

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Verhältnismäßig und geeignet: deutsche Gerichte haben keinen Zweifel an Gesetzen

Nach einem Urteil des EuGH haben Spieler das Recht (ihre Verluste auch direkt von den Geschäftsführern persönlich zurückzufordern), basierend auf dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

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